Häufig gestellte Fragen im Rahmen des

Anmeldeverfahrens an der GLS

      

       1.Wann kann man sein Kind anmelden?

Vom 07.02.2025 (Freitag) bis 014.02.2025 (Freitag) können Sie Ihr Kind nach vorheriger Terminvergabe anmelden.

Die Terminvergabe erfolgt via Internet:

Ab dem 08.01.2025 können Sie unter dem Link

https://www.terminland.de/gls-anmeldung-05

ein Anmeldegespräch terminieren.
Wenn Sie online keinen Termin buchen können, rufen Sie bitte im Sekretariat (02 14 - 310 170) an.

Dort buchen dann die Sekretärinnen für Sie und geben Ihnen den Termin am Telefon bekannt.
 


     

 

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2. Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden?

Bitte bringen Sie das aktuelle Halbjahreszeugnis der Grundschule, den dem Zeugnis beiliegenden Anmeldeschein der Stadt Leverkusen und - wenn möglich - ein Passfoto Ihres Kindes mit. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, benötigen wir auch den entsprechenden Nachweis.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Anmeldebogen vorab herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mitbringen.

Anmeldeformular

 

       3. Wann ist mit einem Aufnahme- oder Ablehnungsbescheid zu rechnen?

Am Donnerstag, den 20.02.2025 werden die Aufnahme- und Ablehnungs­bescheide der GLS nach vorheriger Rücksprache mit dem Fachbereich Schulen der Stadt Leverkusen per Post verschickt.
Die Aufnahmebescheide für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden erst später verschickt, da die Zustimmung der Schulaufsicht abgewartet werden muss.

 

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler kann die GLS aufnehmen?

Die Gesamtschule Schlebusch kann entsprechend dem landesweit geltenden Höchstwert der Klassengröße von Schulen des gemeinsamen Lernens im nächsten Schuljahr wieder maximal sieben Klassen mit durchschnittlich 27 Schülerinnen und Schülern, d.h. mit insgesamt 189 Jungen und Mädchen, bilden.

 

5. Warum und nach welchen Kriterien wird eine Aufnahmeentscheidung vorgenommen?

Sollten wie erwartet auch in diesem Jahr mehr als 189 Kinder für die vorhandenen Plätze an der GLS angemeldet werden, muss die GLS ein Auswahlverfahren durchführen. Über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin entscheidet gemäß § 46 Schulgesetz NRW die Schulleiterin im Einvernehmen mit der Abteilungs­leiterin innerhalb der vom Schulträger für die Aufnahme fest­gelegten Aufnahmekapazität. Dazu werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt: sonderpädagogischer Förderbedarf, Geschwisterkinder, Ausgewogenheit zwischen den Leistungsgruppen I und II, gleiches Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen und besondere Härtefälle. Im Zweifelsfalle entscheidet das Los. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist kein Entscheidungskriterium für die Auswahl.

 

6. Was versteht man unter Leistungsgruppen?

Die Gesamtschule ist eine sogenannte integrative Schulform, an der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können.

Es werden – abhängig von der Anmeldesituation – zwei gleich große Leistungsgruppen gebildet. Grundlage für die Gruppeneinteilung ist der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachkunde.