1. Reihe: Gerhard Hoffmann,   Norbert Dörper,   Katja Haug
2. Reihe: Pinar Demirel,   Jens Reid,   Michaela Wilhelm,   Milan Kischkel
3. Reihe: Corinna Klenner,   Sandra Bröker,   Daniela Pfau 

 

Persönliche Beratung in der Schule

Sich ständig verändernde gesellschaftliche, soziologische und familiäre Rahmenbedingungen und die damit verbundene Zunahme persönlicher Herausforderungen machen individuelle Beratung auch in der Schule notwendig. So soll Schule in unterschiedlichen Akutsituationen unterstützen und auf die Bewältigung zunehmender gesellschaftlicher Unsicherheiten vorbereiten.

Die Beratungstätigkeit ist im Rahmen des Beratungserlasses geregelt, der das Beraten als eine zentrale Aufgabe aller in der Schule Beteiligten ansieht. Beratungen finden im schulischen Alltag in verschiedenen Kontexten statt:

•          Schullaufbahn

•          Lernschwierigkeiten

•          Verhaltensauffälligkeiten

•          Streitschlichtung

•          Berufswahlorientierung

•          individuelle Förderung

•          Krisenintervention u. a.

Das Beratungsangebot richtet sich an alle am Schulleben beteiligten Personen. Der Beratungserlass sieht darüber hinaus vor, dass Schüler:innen ebenso wie Eltern bei den "Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen berührenden besonderen oder psychosozialen Problemlagen" unterstützt werden. Ziel individueller Beratung ist es Handlungs- oder Entscheidungsmöglichkeiten gemeinsam zu erarbeiten und Entwicklungsprozesse zu finden, anzustoßen und aktiv zu begleiten. Hierfür gibt es an der Schule ein multiprofessionelles Beratungsteam, das für solche den schulischen Alltag übersteigende Beratungsanlässe zur Verfügung steht. Diese können sein:

•          persönliche Problem- und Krisensituationen

•          Beziehungskonflikte

•          psychosoziale Probleme

•          Fragen zur Weiterentwicklung, Orientierung

•          Schulangst

•          Förderung der „Lernfähigkeit“ des/r Schüler:innen u.a.

Beratung folgt den Prinzipien der Freiwilligkeit und Unabhängigkeit und setzt ein Vertrauensverhältnis, Verantwortung und Professionalität voraus. Grundsätzlich unterliegen die Beratungsfachkräfte der Schweigepflicht, sofern in den Beratungsgesprächen keine Selbst- oder Fremdgefährdung sowie gewichtige Anhaltspunkte, die nicht dem Wohl des Kindes entsprechen, angesprochen werden. Auch dann wird mit den Informationen für eine weitere Vernetzung mit schulexternen Stellen nach Rücksprache mit den Eltern und weiteren in der Schule Verantwortlichen vertraulich umgegangen.

Um den schulischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wird Beratung im Unterschied zu einer bei Bedarf notwendigen Therapie, die nur außerhalb von Schule stattfinden kann, "definiert als Prozess, der in einem einmaligen oder wiederholten Durchlauf stattfindet" und damit zeitlich begrenzt sein sollte.

In Beratungssituationen, in denen eine intensive und/oder langfristige Begleitung notwendig erscheint, erfolgt die Vermittlung des Kontakts zu schulexternen Stellen oder auch die Kooperation mit diesen. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn die schulische Entwicklung von den Problemen betroffen ist.

Schulexterne Beratungsstellen und Institutionen, die ggfs. relevant sein könnten, sind:

•          der schulpsychologische Dienst

•          das Jugendamt

•          Beratungsstellen in Fällen von Sucht oder Missbrauch

•          die Polizei

•          Kinder- und Jugendpsychologen bzw. in akuten Fällen die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Zum Beratungsteam der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch gehören zurzeit:

•          Schulsozialarbeiter:innen

•          Beratungslehrkräfte, Lehrer:innen für Sonderpädagogik

•          Multiprofessionelle Fachkräfte

 

Links und Literatur: