a) Klassenpflegschaft

 

Die Klassenpflegschaft ist das Fundament der Mitbestimmung. Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaftssitzung eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Stimmberechtigt ist hierbei jeweils ein(e) Erziehungsberechtigte(r) pro Schüler*in).

Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schüler*innen jedes Jahrgangs die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schüler*innen eine(n) Elternvertreter(in).

 

Die Gewählten vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Wir vermitteln Ihnen gerne die richtigen Ansprechpartner innerhalb der Schule!

 

a) Klassenpflegschaft

b) Schulpflegschaft

c) Schulkonferenz

d) Fachkonferenz

e) Teilkonferenz

f) Dokumente zum Download

 

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