c) Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie besteht in paritätischem Verhältnis aus Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern (6 Schüler*innen, 6 Eltern und 6 Lehrkräfte) sowie dem Schulleiter und tagt in der Regel vier Mal pro Schuljahr.

 

Eine Kandidatur für die Schulkonferenz ist unabhängig von der Mitgliedschaft in anderen Gremien der Schule. Lediglich der / die Vorsitzende der Schulpflegschaft ist automatisch (geborenes) Mitglied der Schulkonferenz.

 

Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten und entscheidet über Anträge der Schulpflegschaft, der Lehrerkonferenz, der Schulleitung und des Schulträgers. Bisherige Themen waren z.B. die Einführung der ILZ sowie des 60-Minuten-Rhythmus, bewegliche Ferientage, die Kooperation mit Covestro, Klassenfahrtkonzept, Verhinderung einer Dependance statt Erweiterungsbau, Stundentafel u.a.

 

 

a) Klassenpflegschaft

b) Schulpflegschaft

c) Schulkonferenz

d) Fachkonferenz

e) Teilkonferenz

f) Dokumente zum Download

 

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