e) Teilkonferenz
Die Teilkonferenz ist der Disziplinarausschuss der Schule und wird vom Schulleiter einberufen. Sie tagt je nach Bedarf und berät über Disziplinarmaßnahmen nach grobem und/oder wiederholtem Fehlverhalten. Sie entscheidet über die Ordnungsmaßnahme gem. § 53 Schulgesetz: „Androhung der Entlassung von der Schule“ und „Entlassung von der Schule“.
Der / Die von der Schulpflegschaft gewählte Elternvertreter(in) ist Mitglied der Teilkonferenz für die Dauer eines Schuljahres. Außerdem haben dort noch drei Lehrkräfte und eine Vertretung der SV das gleiche Stimmrecht wie der Schulleiter.